Anfangs- und Endkonstruktionen
Die RPS 2009 fordert in Kapitel 3.3.3: Schutzeinrichtungen sind stets mit Abschlussverankerungen / -ausbildungen zu versehen. Die Abschlussverankerung / -ausbildungen einer Schutzeinrichtung (DIN V ENV 1317- 4, 4.10) kann eine Anfangs- oder Endkonstruktion sein.
Die Anfangskonstruktion ist in Fahrtrichtung der Abschlussbereich am dem Verkehrsstrom entgegengesetzten Ende einer Schutzeinrichtung (DIN V ENV 1317- 4, 4.11).
Die Endkonstruktion ist in Fahrtrichtung der Abschlussbereich in Richtung des Verkehrsstroms (DIN V ENV 1317- 4, 4.12).

