Übergangskonstruktionen (DIN V ENV 1317- 4, 4.13)
Die Verbindung zweier Schutzeinrichtungen verschiedener Konstruktion und/oder Eigenschaft wird Übergangskonstruktion genannt. Sie sind dort anzuordnen, wo Schutzeinrichtungen unterschiedlicher Bauart und /oder Funktionsweise miteinander funktionsgerecht verbunden werden müssen. (Quelle: RPS 2009, 3.3.2)

