Die RPS 2009 legen die erforderliche Aufhaltestufe der Fahrzeug-Rückhaltesysteme fest in Abhängigkeit von
- Einsatzbereich (Mittelstreifen, Straßenrand, Brücken, Gefahrenstelle)
- zulässiger Höchstgeschwindigkeit
- Verkehrsaufkommen (DTV-SV)
- Abkommenswahrscheinlichkeit
Nachfolgend können Sie durch Eingabe Ihrer vorgegebenen Randbedingungen gemäß den Festlegungen und Vorgaben der RPS 2009 die erforderliche Aufhaltestufe des Fahrzeug-Rückhaltesystems sehr schnell und einfach mit dem Konfigurator ermitteln.
Gefährdungsstufe 1:
Besondere Gefährdung Dritter im Abstand AE, z.B.
- explosionsgefährdete Chemieanlagen
- intensiv genutzte Aufenthaltsbereiche
- nebenliegende Schnellbahnstrecken mit zugelassenen Geschwindigkeiten > 160 km/h
- einsturzgefährdete Gebäude
Gefährdungsstufe 2:
Gefährdung Dritter im Abstand AE, z.B.
- nebenliegende stark frequentierte Geh- und Radwege
- nebenliegende Schienenwege mit mehr als 30 Zügen / 24 h
- nebenliegende Straßen mit DTV > 500 Kfz / 24h
Gefährdungsstufe 3:
Besondere Gefährdung von Insasssen im Abstand A, z.B.
- nicht verformbare flächenhafte Hindernisse senkrecht zur Fahrtrichtung
- nicht verformbare punktuelle Einzelhindernisse
- Lärmschutzwände
Gefährdungsstufe 4:
Gefährdung von Insasssen im Abstand A, z.B.
- noch verformbare, aber nicht umfahrbare / abscherbare punktuelle Einzelhindernisse
- kreuzende Gräben
- aufsteigende Böschungen (Neigung > 1:3)
- fallende Böschungen (Höhe > 3 m und Neigung > 1:3)
- Gewässer mit einer Tiefe > 1 m, Wildwasser